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Norbert Glante - Kandidat der Brandenburger SPD
für die Wahlen zum Europäischen Parlament
am 13. Juni 2004

 

Achtung! Diese Seiten wurden seit der Wahl 2004 nicht mehr überarbeitet!
Sie haben nur historische Bedeutung!

 
 
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Erweiterung der Europäischen Union

Einleitung
Im Mai dieses Jahres werden zehn neue Mitglieder der Europäischen Union beitreten: die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Mit diesem historischen Ereignis wird der europäische Kontinent endgültig wiedervereinigt. Die Erweiterung der EU um die mittel- und osteuropäischen Länder ist Schlusspunkt einer Friedenspolitik, die Willy Brandt eingeleitet hat. Darauf sind wir Sozialdemokraten stolz.

Was sind die Voraussetzungen für die Erweiterung?
Um der Union beizutreten, müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", erfüllt sein. Ein zukünftiges Mitgliedsland muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten und
  • die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU Rechts darstellen.

Wie lief und läuft die Vorbereitung auf die Erweiterung?
Bereits im Vorfeld des Beitritts unterstützt die EU die Beitrittsstaaten bei der Übernahme des EU-Rechts und stellt finanzielle Unterstützungen zur Verfügung, um die Infrastruktur und Wirtschaft in den Beitrittsländern zu verbessern. Es gab und gibt regelmäßige Berichte der Kommission über den Fortschritt in den Beitrittsländern, so dass die Unterstützung auch immer wieder an den aktuellen Stand angepasst werden kann. Für die Jahre 2000 bis 2003 betrugen die Vorbeitrittshilfen für die 10 neuen Mitgliedsstaaten insgesamt 13,2 Mrd. €. In den Jahren 2004 bis 2006, in denen die Beitrittsländer auch Anspruch auf Zahlungen aus der gemeinsamen Agrarpolitik und den Strukturfonds haben, werden die Gesamtkosten für die Erweiterung bei 40,85 Mrd. € liegen.

Was wird sich bei den europäischen Institutionen ändern?
Die neuen Mitgliedstaaten werden bereits an den Europawahlen im Juni 2004 teilnehmen. Das Parlament wird danach bis zu 736 (statt 626) Abgeordnete haben. Darüber hinaus wird die Kommission vergrößert: Mit dem Beitritt können auch die neuen Mitglieder einen Vertreter nach Brüssel entsenden und das Gremium wächst für einige Jahre auf 25 Kommissare an. Der Entwurf der geplanten europäischen Verfassung sieht aber ab 2009 eine Verkleinerung beider Gremien vor, um deren Handlungsfähigkeit sicher zu stellen. Die Kommission soll danach wieder 15 Mitglieder und das Parlament nur noch rund 700 Abgeordneten haben.

Was sind die Vorteile der Erweiterung?
Die Erweiterung hat viele Vorteile. Allen voran steht die historische Chance, Europa nach Generationen der Trennung und des Konflikts friedlich zu vereinen. Gleichzeitig wird die Stabilität und die Sicherheit der EU auf eine weitere Gruppe von Ländern ausgedehnt, wodurch die Chancen der gesamten EU für Frieden und Wohlstand steigen. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 ist ein starkes und vereintes Europa wichtiger denn je, um Frieden, Sicherheit und Freiheit der Bürger gewährleisten zu können. Ein weiterer bedeutender Vorteil liegt in der Entstehung eines wesentlich größeren Marktes. Mit der Erweiterung entsteht in Europa der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt, in dem rund 450 Millionen Menschen leben. Ein Markt von diesem Umfang löst neue Impulse für die Investitionstätigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Er führt außerdem zu mehr Wohlstand in ganz Europa - sowohl in den neuen als auch in den alten Mitgliedstaaten. Deutschland wird aufgrund seiner Nähe zu den neuen Mitgliedern der EU besonders von der Importnachfrage profitieren. Dies gilt Insbesondere für Ostdeutschland, da Märkte zurück gewonnen werden können, die nach der Wende we gebrochen sind. Die Verbraucher werden in den Genuss einer größeren Auswahl und sinkender Preise kommen und schließlich wird auch die Umwelt gewinnen: Denn mit der Erweiterung gelten die hohen Umweltstandards der EU auch in den neuen Mitgliedstaaten. Beispielsweise müssen sie die Luftverschmutzung eindämmen und die Kernkraftwerkstechnik den EU-Sicherheitskriterien anpassen.

Wird ein Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten einsetzen? Kommt es zum Lohndumping?
Beide Gefahren bestehen nicht. Denn um der Befürchtung der derzeitigen Mitgliedstaaten vor einem übermäßigen Ansturm auf ihre Arbeitsmärkte entgegensteuern zu können, hat die EU flexible Übergangsvereinbarungen mit den Beitrittstaaten vereinbart, die es den gegenwärtigen Mitgliedstaaten gestatten, die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraumes von sieben Jahren zu begrenzen. Deutschland hat eine entsprechende Begrenzung der Zuwanderung beschlossen. Die Mitgliedstaaten können die freie Zuwanderung von Arbeitskräften aber auch schon eher zulassen - je nach dem, welche Erfahrungen sie machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einem Ansturm auf die Arbeitsmärkte kommt, wird aber als gering eingeschätzt. Denn die geschätzten Wachstumsraten der Beitrittsländer für 2004 sind hoch - sie liegen zwischen 1,9 % in Ungarn und 7,1 % in Litauen (Deutschland erwartet ein Wachstum zwischen 1,5 und 2 %). Und je mehr Wirtschaftswachstum in den Beitrittsländern selbst erzielt wird, desto weniger attraktiv wird es für die Arbeitnehmer sein, einen Arbeitsplatz in den anderen EU-Staaten zu suchen. Diese Erfahrung wurde übrigens auch gemacht, als Spanien, Portugal und Griechenland der EU beigetreten sind. Auch die Gefahr des Lohndumpings besteht nicht, denn die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in Schlüsselbereichen der Sozialpolitik EU-Recht anzuwenden und durchzusetzen. Das gilt z. B. für die Begrenzung der Arbeitszeit, für Mindestsicherheitsstandards am Arbeitsplatz oder die Gleichbehandlung der Geschlechter. Außerdem müssen Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern, die in den bisherigen Mitgliedstaaten angestellt werden sollen, zu den dort herrschenden Konditionen beschäftigt werden. Die Angst, dass sich die Arbeitgeber für Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern entscheidet, weil dieser bereit ist, zu schlechteren sozialen Konditionen zu arbeiten, besteht also nicht.
Generell wird übrigens erwartet, dass durch die Erweiterung neue Arbeitsplätze entstehen. Bereits die Planung der Erweiterung hat in der europäischen Wirtschaft neue Wachstumsimpulse ausgelöst und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geführt. Wirtschaftswissenschaftler gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt und sowohl auf Seiten der gegenwärtigen Mitgliedstaaten als auch auf Seiten der beitretenden Ländern neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wird die Erweiterung die Sicherheit unserer Nahrungsmittel beeinträchtigen?
Nein. Der Nahrungsmittelsicherheit wird in der EU höchste Priorität beigemessen. Ziel ist, ein hohes Maß an Gesundheits- und Verbraucherschutz sicher zu stellen. Deshalb müssen die Bewerberländer gewährleisten, dass sie alle Vorschriften zur Nahrungsmittelsicherheit anwenden und über angemessene Kontrollmechanismen verfügen. Es wird also in keinem Fall zu einer Absenkung des gegenwärtigen Niveaus der Nahrungsmittelqualität kommen und die Verbraucher können nach wie vor sicher sein, dass auch in der erweiterten Union nur einwandfreie Nahrungsmittel in den freien Verkehr gelangen.


Was wird getan, damit die neuen Mitglieder die EU-Umweltnormen einhalten?
Die Einhaltung der Umweltnormen ist essenziell für die Erhaltung der natürlichen Lebensräume in Europa und gilt unabhängig von Ländergrenzen, weil verunreinigte Luft vor Ländergrenzen keinen Halt macht. Die EU-Umweltnormen müssen daher auch von den neuen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Leider gehört der Umweltschutz zu den Bereichen, in denen die diese den größten Nachholbedarf aufweisen. Weil die bestehenden Unterschiede zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten beseitigt werden müssen - natürlich unter Beibehaltung der geltenden EU-Normen - hat die EU in beträchtlichem Maße in die Verbesserung der Umweltbedingungen in den Beitrittsländern investiert. Seit 1990 wurden im Rahmen des fast 1 Mrd. € für diesen Bereich bereitgestellt.

Ist die Erweiterung mit der Gefahr von mehr Kriminalität verbunden?
Nein - im Gegenteil! Denn bei der Kriminalitätsbekämpfung wird es innerhalb der EU eine verstärkte Zusammenarbeit geben, z.B. bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Die neuen EU-Staaten sind verpflichtet, Terrorismus, Menschenhandel und Drogenkriminalität schon an ihren Außengrenzen zu bekämpfen. Die EU unterstützt sie dabei durch Ausbildung und Ausstattung von Polizei und Justiz. Da die neuen Mitgliedstaaten nach den Beitrittsbestimmungen außerdem verpflichtet sind, bessere Standards, Verfahren und Mechanismen bei der Verbrechensbekämpfung einzuführen und damit auch bereits begonnen haben, werden sich die Gefahren für Bürgerinnen und Bürger der gegenwärtigen EU durch die Erweiterung sogar verringern.

Was wird Erweiterung kosten und wird mein Land mehr zahlen müssen?
Was die Erweiterung konkret kosten wird, kann man nicht genau sagen. Denn die Vorteile, die die Erweiterung mit sich bringen wird - beispielsweise der wirtschaftliche Aufschwung und der damit verbundene Zuwachs an Wohlstand - lassen sich nicht ausschließlich an Haushaltsaspekten messen. Fakt ist, dass die Erweiterung nicht zum Nulltarif erfolgen kann. Doch die Furcht, dass die Erweiterung zu einer unabsehbaren und unkkontrollierbaren finanziellen Belastung für die Mitgliedstaaten werden könnte, ist unbegründet. Denn die Obergrenze für den Beitrag zum EU-Haushalt für die Mitgliedstaaten liegt bei 1,27 % des BIP.

Welche weiteren Staaten werden beitreten? Wie ist das mit der Türkei?
Beitrittsverhandlungen gibt es derzeit mit Bulgarien und Rumänien, die voraussichtlich 2007 der EU beitreten werden. Jedenfalls schätzt die Kommission, dass die Beitrittsvoraussetzungen bis dahin erfüllt sein werden.
Hinsichtlich des bereits viel diskutierten Beitritts der Türkei hingegen sind noch keinerlei Verhandlungen aufgenommen worden. Ob dies der Fall sein wird, wird sich auch frühestens Ende 2004 entscheiden. Bis dahin soll die Kommission einen Bericht über die Fortschritte der Türkei im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen erstellen. Nur wenn dieser Bericht feststellt, dass die Türkei ausreichend auf den Beitritt vorbereitet ist, kann entschieden werden, ob mit den Beitrittsverhandlungen begonnen werden kann. Ein faktischer Beitritt der Türkei steht also in den nächsten Jahren noch überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Die Türkei hat aber bereits viele demokratische Reformen eingeleitet. So wurde die Todesstrafe abgeschafft, Männer und Frauen wurden rechtlich gleich gestellt, Minderheitenrechte wurden verstärkt und der Einfluss des Militärs in die Innenpolitik wurde eingeschränkt. Es liegt im wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interesse Europas, die Türkei möglichst eng in die europäische Wertegemeinschaft einzubinden. Eine demokratische Türkei ist ein wichtiger Partner im Kampf gegen den Terrorismus, sie ist ein Vorbild für alle demokratischen Bewegungen in islamischen Staaten. Deshalb braucht die Türkei nach Auffassung der Sozialdemokraten eine europäische Perspektive.

 
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